Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2013 - L 13 BK 19/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,103912
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2013 - L 13 BK 19/09 (https://dejure.org/2013,103912)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.08.2013 - L 13 BK 19/09 (https://dejure.org/2013,103912)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. August 2013 - L 13 BK 19/09 (https://dejure.org/2013,103912)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,103912) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 23.03.2001 - VI R 175/99

    Abzug von Umzugskosten trotz Eheschließung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2013 - L 13 BK 19/09
    Die Regelungen unterscheiden sich weiter dadurch, dass im Recht der Grundsicherung - ebenso wie im Sozialhilferecht (§ 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII, vgl zum Verhältnis dieser Parallelvorschrift zu den steuerrechtlichen Werbungskosten Schmidt in jurisPK-SGB XII § 82 Rz. 60) - nur notwendige Ausgaben als Abzugsposten berücksichtigt werden können, während es das Steuerrecht genügen lässt, wenn die Aufwendungen durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlasst sind (stRspr: BFH Urteil vom 23.3.2011 - VI R 175/99 - juris-RdNr 12 mwN).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2013 - L 13 BK 19/09
    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 (Az.: 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) festgestellt, dass zwar mehrere die Bestimmung der Regelbedarfshöhe betreffenden Regelungen des SGB II in der damaligen Fassung unvereinbar mit dem Grundgesetz sind, allerdings hat das Gericht zugleich entschieden, dass keine Pflicht des Gesetzgebers zu einer rückwirkenden Neuregelung besteht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2012 - L 7 BK 13/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2013 - L 13 BK 19/09
    Der Anspruch auf den Kinderzuschlag entsteht danach nur, wenn sich das Einkommen der Eltern in dem engen "Kinderzuschlagsfenster" zwischen der Mindest- und Höchsteinkommensgrenze bewegt und die Eltern allein wegen der Unterhaltsbelastung für ihre Kinder Grundsicherungsleistungen in Anspruch nehmen müssten (BT-Drucks. 15/1516, S. 83; Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. November 2012 - L 7 BK 13/11).
  • BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 163/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2013 - L 13 BK 19/09
    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 19. Juni 2012 (B 4 AS 163/11 R) ausgeführt: "Vom zu berücksichtigenden Einkommen sind nach § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB II (in der bis zum 31.3.2011 unveränderten Fassung durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003, BGBl. I 2954) die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben abzusetzen.
  • BSG, 10.07.2003 - B 11 AL 71/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2013 - L 13 BK 19/09
    Allerdings setzt die Absetzbarkeit als "Werbungskosten" voraus, dass die Betreuungskosten infolge der Erwerbstätigkeit entstanden sind (BSG, a.a.O. unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2001 - 5 C 27/00, BVerwGE 115, 331 und BSG, Urteil vom 10. Juli 2003 - B 11 AL 71/02 R, SozR 4-4300 § 194 Nr. 3).
  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 89/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - steuerfreie

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2013 - L 13 BK 19/09
    Entgegen der Rechtsauffassung des Klägers sind bei der Berechnung des Bedarfs im Hinblick auf einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit als Einkommen zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 1. Juni 2010 - B 4 AS 89/09).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2008 - L 28 B 289/08

    Einstweilige Anordnung; Hilfebedarf; Einkommen; Vermögen; Werbungskosten;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2013 - L 13 BK 19/09
    Insbesondere können rein steuerliche Vergünstigungen, die keinem tatsächlichen Einkommensverlust entsprechen, wie z. B. der Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 Einkommensteuergesetz (EStG; vgl. dazu BSG, Urteil vom 9. August 2006 - B 12 KR 8/06 R) oder Abschreibungen nach § 7 EStG (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2008 - L 28 B 289/08 AS ER) nicht als Absetzungen nach dem SGB II berücksichtigt werden (Geiger, in LPK-SGB 11, 4. Aufl., § 11b Rdn. 14).
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 38/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Nichtberücksichtigung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2013 - L 13 BK 19/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließt, kann die Eigenheimzulage, soweit sie direkt auf die Schuldzinsen verrechnet wird, den Wohnbedarf senken (Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 74/08 R, NZS 2011, 68 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 3. März 2009 - B 4 AS 38/08 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 17), d.h. wenn die Eigenheimzulage zu einer monatlichen Reduzierung der Schuldzinsen führt, sind nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II auch nur die tatsächlich angefallenen Schuldzinsen als Kosten der Unterkunft anzuerkennen.
  • BSG, 09.08.2006 - B 12 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Beitragsbemessung - kein

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2013 - L 13 BK 19/09
    Insbesondere können rein steuerliche Vergünstigungen, die keinem tatsächlichen Einkommensverlust entsprechen, wie z. B. der Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 Einkommensteuergesetz (EStG; vgl. dazu BSG, Urteil vom 9. August 2006 - B 12 KR 8/06 R) oder Abschreibungen nach § 7 EStG (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2008 - L 28 B 289/08 AS ER) nicht als Absetzungen nach dem SGB II berücksichtigt werden (Geiger, in LPK-SGB 11, 4. Aufl., § 11b Rdn. 14).
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 74/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Einkommensberücksichtigung - Abzug

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2013 - L 13 BK 19/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließt, kann die Eigenheimzulage, soweit sie direkt auf die Schuldzinsen verrechnet wird, den Wohnbedarf senken (Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 74/08 R, NZS 2011, 68 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 3. März 2009 - B 4 AS 38/08 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 17), d.h. wenn die Eigenheimzulage zu einer monatlichen Reduzierung der Schuldzinsen führt, sind nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II auch nur die tatsächlich angefallenen Schuldzinsen als Kosten der Unterkunft anzuerkennen.
  • BVerwG, 21.12.2001 - 5 C 27.00

    Einkommen, Absetzung von Beträgen in angemessener Höhe für Erwerbstätige vom -;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht